Interessengemeinschaft  Struck e.V.

Interessengemeinschaft Struck e.V.

Lüdinghausen

Satzung


Satzung

in der Fassung des Beschlusses der Generalversammlung
vom 19. November 2004
 
Auf geschlechtsspezifische Formulierungen wird in der nachstehenden Satzung aus Gründen der Vereinfachung und Lesbarkeit verzichtet. Es ist selbstverständlich, dass weibliche und männliche Mitglieder sowie König und Königin gleichermaßen angesprochen sind.
 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft Struck" und hat seinen Sitz in Lüdinghausen. Er stellt einen Zusammenschluss aller Einwohner des westlichen Stadtteils der Stadt Lüdinghausen dar.
Örtlich umfasst das Gebiet der Interessengemeinschaft den ganzen Bezirk westlich der (Vischering)Stever und erstreckt sich bis zur Ortsgrenze Seppenrade.
Der Verein ist seit dem 20. September 1968 beim Amtsgericht Lüdinghausen im Vereinsregister unter der Nummer 288 eingetragen.
 
§ 2 Sinn und Zweck des Vereins

Sinn und Zweck der Gemeinschaft ist es, die kulturellen und geselligen Belange der Mitglieder innerhalb der Gemeinschaft zu fördern und die Förderung von Gemeinschaftsaufgaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Insbesondere allgemein interessierende Anliegen zu regeln und zu unterstützen sowie gesellige Veranstaltungen durchzuführen.
Die Gemeinschaft feiert alle drei Jahre ein Volks- und Schützenfest, bei dem in traditioneller Weise ein König ermittelt wird.
 
§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied der Gemeinschaft kann auf seinen schriftlichen an den Vorstand gerichteten Antrag jeder Einwohner des im § 1 genannten Gebietes werden, sobald es das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Personen, die außerhalb dieses Gebietes ansässig sind, können durch Beschluss des Vorstandes zur Mitgliedschaft zugelassen werden.
Ehe- / Lebenspartner einschließlich deren Kinder bis zum 16. Lebensjahr gehören automatisch der Gemeinschaft an. Die Mitgliedschaft beginnt mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage des Eintritts. Mitglieder, die ihren Wohnsitz innerhalb des im § 1 genannten Gebietes aufgeben, können weiter Mitglied bleiben, sofern sie ihre Beiträge pünktlich bezahlen.
Auch diese Mitglieder können sich am Königsschießen beteiligen, sofern Fahnenschlag, Königinabholen usw. innerhalb des vorgenannten Bezirks erfolgen können.
Am Königsschießen kann sich nur das in der Mitgliederliste eingetragene volljährige zahlende Mitglied beteiligen. Während des Schießens besteht keine Beitrittsmöglichkeit.
Als König wird derjenige proklamiert, der den Rest des Vogels von der Vogelstange schießt. Der neue König bekommt für seine Amtszeit die Königskette überreicht, an der er spätestens bis zum neuen Schützenfest eine Erinnerungsmedaille anzubringen hat. Königin und Thronbesetzung werden gemeinsam mit dem Vorsitzenden und dem Oberst abgestimmt.
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Austritt aus dem Verein, der gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt wird,
b) durch Ausschluss gemäß § 10 bei Schädigung des Ansehens des Vereins in der Öffentlichkeit oder / und Rückstand mit Beitragspflichten,
c) durch Tod. Ehe- / Lebenspartner können durch Weiterzahlung die Mitgliedschaft erhalten.
 
§ 4 Mitgliedsbeiträge

Zur Bestreitung der Kosten, die durch den Vereinsbetrieb entstehen, wird ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser wird zu Beginn eines jeden Jahres eingezogen. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Generalversammlung festgesetzt.
 
§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.
 
§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat mindestens einmal im Jahr (möglichst im November) als Generalversammlung stattzufinden.
Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn 20 % der Mitglieder schriftlich gegenüber dem Vorstand es verlangen.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe der Beiträge, Wahl und Entlastung des Vorstandes sowie über Satzungsänderungen. In ihr werden auch die übrigen Tätigkeitsberichte erstattet.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat von dem Vorstand mit Frist von mindestens einer Woche durch Bekanntmachung in der örtlichen Presse ("Westfälische Nachrichten" oder Nachfolger) unter Angabe der wichtigsten Punkte der Tagesordnung zu erfolgen.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Schriftliche Abstimmung ist zulässig.
Die Beschlüsse werden schriftlich protokolliert. Das Protokoll ist von dem Schriftführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
 
§ 7 Vorstand

Zur Führung des Vereins, zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Verwirklichung seiner Bestrebungen wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand.
Dieser besteht aus:

 
I. dem geschäftsführenden Vorstand
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem 3. Vorsitzenden
d) dem Schriftführer
e) dem Kassierer
f) dem Oberst, der nicht gewählt, sondern von den Offizieren benannt und von der Mitgliederversammlung im Jahre vor dem jeweiligen Volks- und Schützenfest bestätigt wird
 
II. a) den 6 Beisitzern
b) dem amtierenden Schützenkönig
c) dem Jägermajor, der nicht gewählt, sondern von den Jägern benannt und von der Mitgliederversammlung im Jahre vor dem jeweiligen Volks- und Schützenfest bestätigt wird.
 
Diese bilden mit dem geschäftsführenden Vorstand den erweiterten Vorstand.
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre neu gewählt, davon jedes Jahr die Hälfte. Im ersten Jahr werden der 1. Vorsitzende, der Schriftführer und der 1., 3. und 5. Beisitzer, im zweiten Jahr der 2. und 3. Vorsitzende und der Kassierer sowie der 2., 4. und 6. Beisitzer gewählt.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann eine neue Person durch den Vorstand bestimmt werden. Dies hat bis zur nächsten Mitgliederversammlung Gültigkeit.
Ein Mitglied des Vorstandes kann bei vereinsschädigenden Verhalten aus diesem Gremium ausgeschlossen werden und auf der nächsten Mitgliederversammlung abgewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 Bürgerliches Gesetzbuch) durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten, darunter muss der 1. Vorsitzende oder einer seiner stellvertretenden Vorsitzenden sein.
 
§ 8 Besonderer Ausschuss

Der Vorstand ist berechtigt, zur Vorbereitung von geselligen Veranstaltungen und anderen Maßnahmen einen besonderen Ausschuss aus Vereinsmitgliedern zu bilden.
Hierzu gehören insbesondere die Offiziere, der Pressewart, der Bautrupp, der Jägermajor, der Jägerhauptmann sowie weitere aktive Mitglieder. Dieser Ausschuss ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig.
 
§ 9 Zusatzleistungen

Bei Silber- und Goldhochzeiten sowie bei Geburtstagen ab dem 75. Lebensjahr und alle weiteren fünf Lebensjahre erhält jedes Mitglied von der Gemeinschaft ein Präsent.
Über die Höhe des dafür aufzuwendenden Geldbetrages beschließt der Vorstand. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel sind aus der Vereinskasse zu entnehmen.
 

§ 10 Ausschluss

Für Mitglieder, die mehr als ein Jahr mit der Zahlung der Beiträge im Verzug sind und auf eine schriftliche Zahlungserinnerung, in der ein angemessener Zahlungstermin (max. 4 Wochen) angegeben wird, nicht reagieren, endet die Mitgliedschaft automatisch mit dem Zeitraum, für den zuletzt Beiträge gezahlt wurden. Der erweiterte Vorstand entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, die das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit schädigen.
Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
 
§ 11 Satzung

Die Satzung (Erstausfertigung) wurde anlässlich der Mitgliederversammlung am 11. November 1967 verabschiedet und am 22. November 1986 geändert.
Die nunmehr vorliegende Satzung entspricht den Änderungsvorschlägen, die seitens der Mitglieder anlässlich der Mitgliederversammlung am 19. November 2004 vorgebracht und beschlossen wurden.
 
Lüdinghausen, den 19. November 2004
 
Der geschäftsführende Vorstand
 
gez.: Michael Oestermann, 1. Vorsitzender
gez.: Gottfried Wirmann, 2. Vorsitzender
gez.: Berni Janke, 3. Vorsitzender
gez.: Achim Schwenke, Schriftführer
gez.. Friedhelm Keiter, Kassierer
gez.: Karsten Jakobs, Oberst


Der geschäftsführende Vorstand seit dem 20. November 2021

Tag der Eintragung: 02. September 2022


  1. Vorsitzender:   André Schlierkamp
  2. Vorsitzender:   Daniel Wilmer
  3. Vorsitzender:   Michael Oestermann

       Schriftführer:    Sascha Schlenkert

       Kassierer:        Gordon Amthor
 
Damit Sie oder Ihre Bekannten die Satzung in aller Ruhe lesen können, sollten Sie die
Satzung als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.


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